Bei der gynäkologischen Ultraschall-Untersuchung (Gebärmutter, Eierstöcke, Eileiter und Harnblase) hat sich in den 90er Jahren die sogenannte transvaginale Sonografie durchgesetzt. Dabei werden die genannten Organe mit Hilfe einer hochauflösenden Ultraschallsonde (5-7,5 MHz) von der Scheide aus untersucht. Der Vorteil gegenüber der früheren Untersuchung vom Bauch her mit voller Blase liegt in der wesentlich höheren Detailauflösung, die durch die räumliche Nähe der Sonde zu den zu untersuchenden Organen möglich wird, ausserdem ist keine Blasenfüllung nötig. Dadurch gelingt eine genauere Darstellung und damit auch eine Unterscheidung krankhafter Befunde. Folgende Erkrankungen können unter Umständen durch eine transvaginale Ultraschall-Untersuchung erkannt werden:
- Angeborene Fehlbildungen der Gebärmutter („Uterus bicornis“ u. a.)
- Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut („Hyperplasie“, „Polypen“)
- Gebärmutterschleimhaut-Krebs („Endometriumcarcinom“)
- Gutartige Geschwulste der Eierstöcke („Zysten“)
- Gutartige Geschwülste der Gebärmutter („Myome“)
- Eierstock-Krebs („Ovarialcarcinom“)
- Entzündliche Auftreibungen der Eileiter („Sactosalpinx“)
- Polypen der Harnblasenschleimhaut, evtl. auch Harnblasenkrebs
Medizinisch sinnvoll ist aus unserer Sicht eine jährliche Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge. Auffällige Befunde werden selbstverständlich besprochen, eine etwaige Kontrolle wird in der Regel durch die Kasse übernommen.
Wir bieten die vaginale Ultraschall-Untersuchung als Wunschleistung an.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den gynäkologischen Ultraschall im Falle von z.B. Unterleibsschmerzen, Blutungsstörungen oder einem auffälligen Tastbefund im Rahmen der normalen Vorsorge. Desweiteren gehört bei manchen Krebsarten eine Ultraschalluntersuchung zur Vorsorge. Befunde die durch den selbstbezahlten Ultraschall erkannt werden und kontrolliert werden müssen werden in der Regel ebenfalls übernommen.